Bauzustandsfeststellung

Sie benötigen eine rechtssichere digitale Dokumentation Ihres Neubau- oder Sanierungsobjektes mit Ermittlung des Bautenstandes sowie die Feststellung von Ausführungsmängeln und bereits eingetretenen Bauschäden? Wir bieten Ihnen diese Leistung gern an.

Eine Bauzustandsfeststellung (bspw. nach BGB § 650g) kann u.a. nötig werden bei:

  • Störungen im Bauablauf z. B. durch Insolvenz eines Unternehmers oder Baustopp aufgrund von Problemen bei Materiallieferungen
  • Kauf, Vermietung oder Übergabe einer Immobilie
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsplanungen

Durch uns erhalten Sie die Dokumentation des Ist-Zustandes mit Übersichts- und Detailaufnahmen von Schäden digital in den vorhandenen Planzeichnungen (Software für Baudokumentation und Mängelmanagement). Die Gutachtenerstellung erfolgt mit Fotodokumentation und Kartierung.

Sie haben Fragen zur Bauzustandsfeststellung oder möchten ein unverbindliches Angebot? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

PRÜFWERK Bausachverständige
ENRICO ALGNER & STEFAN OBSTOY

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