Gutachtenerstellung

Wir erstellen für Sie Gutachten zu Schäden an Gebäuden mit Schadensanalyse und Ursachenermittlung, der Benennung von Mangelbeseitigungsmaßnahmen und den damit verbundenen Mangelbeseitigungskosten. Wir können im Zuge der Gutachtenerstattung alle bautechnischen Fragen, die das Sachgebiet Schäden an Gebäuden umfassen, vollständig auch verständlich für Laien beantworten. Wir erstellen Privatgutachten, Schiedsgutachten und Gerichtsgutachten.

Private Schadensgutachten, sowohl schriftlich als auch mündlich, dienen der Feststellung und Bewertung von Schäden oder Baumängeln an Gebäuden und/oder Bauteilen. Diese können sowohl zur Vermeidung eines Rechtsstreites oder klassisch zur Feststellung einer Schadensursache dienen.

Während eines Vor-Ort-Termines werden die Schäden und Baumängel von uns festgestellt und dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt digital in vorhandenen Planzeichnungen (Software für Baudokumentation und Mängelmanagement). Schadens- und Mangelursachen können beispielsweise festgestellt werden durch:

  • Zerstörungsfreie Bauteiluntersuchungen mittels Feuchtigkeitsmessgerät (Hydromette GANN GTU 600)
  • Bauteiluntersuchungen mit Bauteilöffnungen zum Feststellen der Ausführung und des Bauteilaufbaus
  • Feuchtigkeitsprofile und Salzanalyse im Mauerwerk durch unser umfassendes Netzwerk (z. B. Baustoffprüflabor)
  • Luftdichtigkeitstest (Blower-Door-Test) zum Feststellen von Undichtigkeiten/Leckagen in der Gebäudehülle
  • Fugendurchlässigkeit bei Fenstern (a-Wert-Messverfahren)
  • Thermografie (Wärmebildkamera FLIR T840) zum Aufspüren von Leckagen und Wärmebrücken
  • Erfassen von Klimadaten für bauphysikalische Einschätzungen

Im Anschluss an die Feststellungen werden die Schäden und Mängel von uns bewertet. Es erfolgt ein Abgleich des geplanten Bau-Solls mit dem vorgefundenen Bauzustand. Wir benennen außerdem die Mangelbeseitigungsmaßnahmen und die damit verbundenen Kosten. Die Gutachtenerstellung erfolgt digital mit Fotodokumentation. Aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Zuarbeit für gerichtliche Gutachten, kann eine umfassende Beratung über Nutzen und Aufwand durch uns erfolgen.

 

Im Falle eines Schiedsgutachten erfolgt die Beauftragung von zwei (Schieds-) Parteien. Die Aufgabenstellung wird vorab gemeinsam mit den beteiligten Parteien festgelegt. Im Ergebnis sollen die Streitigkeiten zeitnah außergerichtlich und rechtsverbindlich beigelegt werden.

Gerichtliche Gutachten, sowohl schriftlich als auch mündlich, werden im Auftrag von Gerichten im Rahmen von Zivil- oder Strafprozessen meist in Form des selbständigen Beweisverfahrens, welches dem eigentlichen Hauptsachverfahren vorgeschalten ist, erstattet. In diesem Fall sind die Gutachten und Aussagen des Sachverständigen Beweismittel. Die Aufgabenstellung (Umfang und Inhalt, oft mit gezielten Fragestellungen und/oder Behauptungen durch die am Streit beteiligten Parteien) ergibt sich aus dem gerichtlichen Beweisbeschluss. An diesen Beschluss hat sich der vom Gericht beauftragte Bausachverständige zu halten, da er an den Beweisbeschluss gebunden ist. Unter Einhaltung und Beachtung der Verfahrensweise bei Gerichtsgutachten (z. B. Fristen, Ortstermineinladungen) erfolgt die Erstattung im Weitestgehenden analog zu den Privatgutachten.

Sie haben Fragen zur Gutachtenerstellung oder möchten ein unverbindliches Angebot? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

PRÜFWERK Bausachverständige
ENRICO ALGNER & STEFAN OBSTOY

SPINNEREISTRAßE 7  -  HALLE 14
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