Inspektionsbegehungen

Ebenso bieten wir Ihnen regelmäßige Inspektionsbegehungen z. B. von Dachflächen, Parkhäusern, Tiefgaragen und Fassaden an.

Dachflächen und Parkhausflächen sind nach den aktuellen Regelwerken (DIN 18531 Dachabdichtung, Regelwerk des Dachdeckerhandwerks, DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“) regelmäßig zu begutachten. Die turnusmäßige Begehung erfolgt in Abstimmung mit den Auftraggebenden, üblicherweise jährlich. Wir dokumentieren den Ist-Zustand mit Übersichts- und Detailaufnahmen von Schäden digital in vorhandenen Planzeichnungen (Software für Baudokumentation und Mängelmanagement). Optional erfolgt die Kategorisierung der Schäden und Mängel, eine Einschätzung zur Verantwortlichkeit und/oder die Benennung von weiteren Maßnahmen und Kostenschätzung zur Mangelbeseitigung. Die Gutachtenerstellung erfolgt mit Fotodokumentation und Kartierung. Für Fassaden bieten wir die Begutachtung vom Standpunkt Gelände, Drohnenbefahrung oder durch unsere Partner mittels Hebebühne an. Die Pflicht zur Fassadenbesichtigung ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht (§3 MBO)

Sie haben Fragen zur Inspektionsbegehung unabhängig vom Gebäudetyp oder möchten ein unverbindliches Angebot? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

PRÜFWERK Bausachverständige
ENRICO ALGNER & STEFAN OBSTOY

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